Die Schulordnung wurde zum 30.11.2021 überarbeitet, in allen Gremien diskutiert und in der Schulkonferenz beschlossen.

Die Schulordnung fasst die wichtigsten Regeln für Schülerinnen und Schüler zusammen, die das Verhalten auf dem Schulgelände betreffen. Die Regeln folgen einerseits aus Sicherheitsvorgaben und andererseits aus Beschlüssen der Schulkonferenz, die von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern getroffen wurden.

Sie haben das Ziel, Rahmenbedingungen zu schaffen, um unsere Schule als sicheren Ort des rücksichtsvollen Miteinanders zu erhalten.


Allgemeiner Teil

Wir sind eine „Einheit in Vielfalt“ und wollen gut zusammen leben. Meine Schule ist ein Ort des rücksichtsvollen und sicheren Miteinanders. Deshalb verpflichte ich mich dazu, die folgenden Verhaltensgrundsätze der Schulordnung einzuhalten und befolge die Anweisungen des schulischen Personals und der Lehrkräfte

§ 1 Einheit in Vielfalt

  • Ich behandle meine Mitmenschen mit Respekt und verhindere jede Form von Gewalt.
  • Ich akzeptiere meine Mitmenschen so, wie sie sind, und lerne mit ihnen umzugehen.
  • Ich bin hilfsbereit und freundlich.

 

§ 2 Sicherheit

  • Ich achte auf meine Sicherheit sowie die meiner Mitmenschen.

 

§ 3 Aufenthaltsregeln im Gebäude und auf dem Schulgelände

  • Ich verlasse während des Unterrichtstages auch in Freistunden oder Pausen nicht das Schulgelände. FürSchüler*innen der Oberstufe gilt diese Regelung nicht. Für das Mittagessen gilt eine Sonderregelung auf Antrag. 
  • Ich halte mich während der großen Pausen und der Mittagsstunde im Erdgeschoss auf. 
  • Ich kleide mich in der Schule angemessen.

 

§ 4 Sauberkeit

  • Ich hinterlasse auf dem gesamten Schulgelände keinen Müll oder Dreck. Wenn ich welchen sehe, entferne ich ihn selbstständig. 

 

§ 5 Schuleinrichtung

  • Ich behandle das Schuleigentum schonend und rücksichtsvoll. Beschädigungen melde ich im Sekretariat, solche im Lehrerraum der entsprechenden Lehrkraft.

 

§ 6 Technische Geräte

  • Ich verwende auf dem gesamten Schulgelände keine privaten mobilen Endgeräte. Wenn ich Oberstufenschülerin oder -schüler bin, dann darf ich mein privates Endgerät nach der 7. Stunde außerhalb des Unterrichts nutzen.

  • Sollte ich mich nicht an die Regel halten, so muss ich das verwendete Gerät abgeben und kann es mit einem von meinen Eltern unterschriebenen Formular am folgenden Schultag nach der sechsten Stunde im Sekretariat abholen.

 

§ 7 Essen und Trinken

  • Ich achte auf gesunde Ernährung. Die Mensa ist der Raum, in dem ich vornehmlich mein Essen zu mir nehme und in dem ich besonders auf Ruhe achte. 

 

§ 8 Besonderer Teil

  • Ich beachte den im Schulgebäude ausgehängten Besonderen Teil der Schulordnung. Er ist ein verbindlicher Bestandteil der Schulordnung und wird halbjährlich von der Schulkonferenz aktualisiert und verabschiedet. Veränderungswünsche gebe ich an die SV weiter.

 

§ 9 Weiterführende Regeln

  • Ich halte mich an die von meiner Fachlehrkraft für ihren Unterricht aufgestellten und von meiner Klassengemeinschaft vereinbarten Regeln.
  • Ich beachte die von der Schulleitung erlassenen Verkehrs- und Entschuldigungsregelungen. 

pdf icon Schulordnung - Allgemeiner Teil (Stand 10/2023)

pdf icon Erläuterungen zur Schulordnung

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