Zur Einführung der elternfinanzierten, standardisierten Schüler-Tablets gibt es umfangreiche Informationen. Sie finden in unserem Downloadbereich unter dem Punkt "Downloads für Eltern" mehrere Dateien zur Anschaffung, Betrieb und möglichen Bezuschussung der Geräte. Anbei finden Sie hier schon mal das Elternanschreiben unserer Schulpflegschaft, welches Ihnen bereits per Mail zugegangen sein sollte..

 

Neuss, den 6.5.2020 

Liebe Eltern, 

wie Sie Herrn Kremers Schreiben vom 26.4.2020 bereits entnehmen konnten, geht die Anschaffung von elternfinanzierten, standardisierten Schüler-Tablets nun in die nächste Phase. 

Durch die Corona-Situation und das Home Schooling hat die Tabletanschaffung bei vielen Eltern eine neue Dringlichkeit bekommen. Nicht nur Eltern aus Jgst. 7, die seit dem Stopp am Beginn dieses Schuljahres auf die Tableteinführung warten, sondern auch Eltern aus anderen Jahrgangsstufen haben uns häufiger angesprochen, wann es mit der Tableteinführung losgeht bzw. welches Tablet angeschafft werden kann, das jetzt für das Home Schooling genutzt, aber auch später in der Schule verwendet werden kann. Das ist auch der Grund, warum jetzt nicht nur, wie früher geplant die 7. Klassen, sondern alle Jahrgangsstufen von 6 bis Q1 an der Bestellung teilnehmen können. 

Dabei gilt: Jeder kann ein solches Gerät anschaffen, niemand muss es. Für alle Kinder wird an unserer Schule guter Unterricht gestaltet, ob mit oder ohne das standardisierte Schüler-Tablet. 

Das aktuelle Modell sieht drei Bedingungen vor. Zum einen die Freiwilligkeit der Anschaffung – auf die Umsetzung ist Herr Kremer umfassend in seinem Schreiben eingegangen. Zum anderen sollen die Eltern die freie Händlerwahl haben. Die dritte Bedingung ist die Chancengleichheit, so dass alle Eltern deren Kinder am digitalen Lernen teilhaben möchten, in der Finanzierung des Gerätes unterstützt werden (auch das wurde in Herrn Kremers Schreiben bereits erläutert). 

Wie Sie an ein Tablet kommen, das in der Schule standardisiert eingesetzt werden kann, und wie Sie ggf. finanzielle Unterstützung erhalten, darüber möchten wir als Schulpflegschaft Sie heute informieren. Dies erklären wir Ihnen auf den folgenden Seiten. 

1. Welches Tablet kann ich kaufen? 

Damit das Gerät im schulischen W-LANnutzbar und für den vorgesehenen Schulgebrauch geeignet ist, muss es sich um einen bestimmten Gerätetyp handeln (s. u.) und es muss als DEP-Gerät an das schulische MDM-Programm angebunden sein. Für genaue technische Einzelheiten stehen Ihnen die FAQauf der schulischen Homepage zur Verfügung.

Darüber hinaus steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung, für Fragen, die nicht in den FAQ beantwortet werden: .

Sie benötigen...

  • Ein DEP-fähiges Apple iPad 2019 mit mindestens 32 GB, das durch den Schul-Dienstleister ITK Rehinland für den Einsatz im Gymnasium Norf konfiguriert wird. 
  • Einen Logitech Crayon-Stift. 
  • Die von Ihnen unterschriebene Nutzungsvereinbarung, damit die Schule die Konfiguration vornehmen kann (auch im Downloadbereich auf der Schulhomepage zu finden). Diese Nutzungsvereinbarung geben Sie bitte in den Briefkasten des Gymnasiums Norf. 
  • Eine schulgeeignete Schutzhülle eigener Wahl. 

2. Wie und wo komme ich an ein entsprechendes Tablet? 

Die Schulpflegschaft zeigt Ihnen hier drei Wege auf, wie Sie das standardisierte Schüler-Tablet beschaffen können. Wir geben eine Einschätzung dieser Möglichkeiten ab, die auf unseren Recherchen und Erkenntnissen beruht, und sprechen darauf basierend eine Empfehlung aus. Sie sind jedoch völlig frei in Ihrer Wahl. 

Weg 1: Bezug über einen Händler aus der beigefügten Liste 

Die Schulpflegschaft hat Angebote eingeholt und vier Händler gefunden, die das passende Gerät anbieten und auch den Austausch mit der ITK Rheinland5 zur DEP-Registrierung und Software-Installation durchführen. Darunter sind zwei niedergelassene lokale Händler (Expert Gröblinghoff Neuss, Im Taubental und Media Markt Neuss, Moselstraße) und zwei auf Schulen spezialisierte Ausstatter (ACS und GfdB). Details siehe Anhang „Tabletanbieter.pdf“ (kam per E-Mail).

Beim Kauf über einen dieser Händler ist zu erwarten, dass der ganze Ablauf reibungslos funktioniert. Wir als Schulpflegschaft empfehlen diesen Weg. 

Bestellzeiträume 

Bestellzeitraum 1: 7.-14.5.2020
Bestellzeitraum 2: 15.-30.5.2020 

Die Bestellung bei den genannten Händlern kann in zwei Bestellzeiträumen erfolgen. Die in den jeweiligen Bestellzeiträumen eingegangenen Bestellungen werden vom Händlergesammelt und nach Ablauf des Bestellzeitraums weitergeleitet. 

Wir hoffen, dass die Eltern, die im ersten Bestellzeitraum bestellen, das Gerät noch vor den Sommerferien erhalten, und die Eltern, die im zweiten Bestellzeitraum bestellen, noch vor Beginn des nächsten Schuljahres. Das ist eine unverbindliche Angabe. 

Weg 2: Bezug über beliebigen Händler 

Hintergrundinfo: Beim DEP handelt es sich um ein Apple-System zur Zuweisung von Geräten an Organisationen. Jedes Apple-Gerät ist grundsätzlich DEP-fähig, Voraussetzung ist aber eine entsprechende Meldung zum Zeitpunkt des Erwerbs durch den Händler an Apple. 

Um ein Gerät mit Zuweisung zum DEP für das Gymnasium Norf zu erhalten, benötigen Sie: 

  1. Einen Händler, der am Apple-DEP teilnimmt. 
  2. Die Bereitschaft des Händlers, Ihnen die gewünschte Anzahl an Geräten mit DEP-Meldung zu verkaufen. Viele Händler setzen hier Mindestabnahmemengen voraus. 
  3. Die Bereitschaft des Händlers, die Organisations-ID des Gymnasiums Norf in sein System aufzunehmen und im Gegenzug seine Händler-ID an das Gymnasium Norf zu melden. 
  4. Die Bestätigung des Händlers und des Gymnasiums Norf, dass der ID-Austausch (Schritt 3) abgeschlossen ist. 
  5. Eine Meldung an das Gymnasium Norf, wie viele Geräte zu welchem Zeitpunkt (mindestens zwei Wochen Vorlauf) angeschafft werden, damit die Schule den Kauf einer entsprechenden Anzahl von Verwaltungslizenzen beantragen kann. 

Dieser Weg ist aufwendig und umständlich für alle Beteiligten. 

Weg 3: Umrüsten eines iPads, das man bereits besitzt 

Eine Einbindung bereits vorhandener Tablets ist sehr aufwendig, da die Geräte in ein DEP eingebunden werden müssen, um von der Schule verwaltet werden zu können. Für die Umrüstung auf DEP-Fähigkeit fallen IT-Service-Kosten an. Nach Aufnahme in das Schul-MDM-Programm darf das Gerät 30 Tage lang nicht überschrieben werden, bis die Änderungen permanent sind. Um dies sicherzustellen, müssen die Geräte solange in "Quarantäne" und können nicht genutzt werden. Falls Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, nehmen Sie Kontakt mit dem First Level Support () auf.

Auch dieser Weg ist aufwendig und umständlich für alle Beteiligten. 

3. Der Kauf eines Tablets würde meinen Haushalt finanziell überlasten. Was kann ich tun? 

Für Familien, die Hilfe bei der Finanzierung benötigen, gibt es individuelle Möglichkeiten der Unterstützung bis hin zu einer kompletten Übernahme des Anschaffungspreises. 

Wichtig: Kümmern Sie sich in jedem Fall vor Kauf eines Tablets um finanzielle Unterstützung! 

Sollten Sie finanzielle Unterstützung benötigen, können Sie sich an Frau Müller wenden. Als Schulsozialarbeiterin steht sie unter Schweigepflicht. Sie erreichen sie unter  und unter 0175 2177654. 

Bei der finanziellen Unterstützung wollen wir die unterschiedlichen Lebenssituationen im Blick haben und individuelle Hilfe leisten. Ein Faktor könnte dabei sein, dass Sie mehrere Kinder im Verlauf ihrer Schullaufbahn an unserer Schule mit einem Gerät ausstatten müssen. Es wird sicher für jede Schülerin und jeden Schüler eine Lösung gefunden. Bitte sprechen Sie Frau Müller an. 

Detailinformationen finden Sie hier: 

4. Aufruf zur zweckgebundenen Spende an den Förderverein 

Die Schule wünscht im Sinne des Schulmottos „Einheit in Vielfalt“, dass alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium Norf die gleichen technischen Voraussetzungen haben können. Dafür bietet der Förderverein Familien Unterstützung, für die eine Finanzierung von einem oder (bei Geschwisterkindern) mehreren Tablets schwierig ist. Der Förderverein finanziert sich fast ausschließlich aus Spenden. 

Wenn Sie die Chancengleichheit durch Tabletausstattung fördern möchten, freut sich der Förderverein über eine zweckgebundene Spende in beliebiger Höhe: 

Förderverein des Gymnasiums Norf e.V
IBAN DE94 3056 0548 2105 2670 13
Verwendungszweck: Chancengleichheit bei Tabletausstattung 

Ihr Spendenbetrag wird nach einer individuellen Bedürftigkeitsprüfung durch unsere Schulsozialarbeiterin zweckgebunden ausschließlich an die Familien weitergegeben, die Unterstützung benötigen. Herzlichen Dank! 

5. Hinweis Tabletversicherung 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass weder die Schulpflegschaft noch die Schulleitung dazu eine Vorgabe machen oder eine Empfehlung aussprechen. Auch hier gilt das Prinzip der absoluten Freiwilligkeit. Gerade das Thema Versicherung ist sehr subjektiv und jeder muss für sich selbst entscheiden, ob man eine Versicherung für sinnvoll hält. Hier einige allgemeine Hinweise: 

Einige Schadensfälle sind unter Umständen über eine bestehende Hausratversicherung abgedeckt. Dies sollten Sie prüfen, bevor Sie eine separate Versicherung für das Tablet abschließen. Wie bei vielen anderen Elektronikgeräten auch, kann man auch über den Händler oder Hersteller eine Geräteversicherung abschließen. Alle von der Schulpflegschaft vorgeschlagenen Händler sowie Apple als Hersteller bieten eine solche Versicherung an. Eine weitere Möglichkeit ist eine separate Versicherung speziell für das Schülertablet. Beispielsweise haben wir erfahren, dass die 

Betreiberfirma unserer Schulschließfächer (AstraDirect) eine solche Versicherung anbietet. Über eine Suchanfrage im Internet gelangt man zu weiteren Anbietern. 

6. Hinweis zur Tabletnutzung in höheren Jahrgangsstufen 

Nachdem die ursprüngliche Planung der Tableteinführung in den Sommerferien 2019 gestoppt wurde und zunächst nur eine Einführung in den Jahrgängen 7 und 8 erfolgen sollte, dürfen jetzt doch Eltern für ihre Kinder ab Jahrgangsstufe 6 das standardisierte Schüler-Tablet bestellen. Wie passt das zusammen? 

Der Hintergrund ist, dass aufgrund der Corona-Situation im Moment Eltern aus vielen, auch höheren Jahrgangsstufen daran interessiert sind, ein Tablet zu kaufen (z. B. auch für das Homeschooling) und die Schulpflegschaft um Informationen bitten. Darum wurde die Entscheidung getroffen, den Tabletkauf für alle zu öffnen. Die Schülerinnen und Schüler, die bereits ein nicht-DEP-fähiges Gerät gekauft haben, dürfen es – soweit der Lehrer es erlaubt – in der Schule benutzen. Aber das Gerät kann nicht ins Schul-WLAN eingeloggt werden. 

Abschließend möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass Sie völlige Freiheit hinsichtlich der Anschaffung haben. Die Schulleitung hat uns versichert, dass Ihr Kind – ob mit oder ohne standardisiertem Schüler-Tablet – eine gute schulische Bildung am Gymnasium Norf erhalten wird. 

Viele Grüße
Die Schulpflegschaft 

Bettina Wieneck, Carsten Lange, Dirk Volland, Marc Prospero 

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