Schulleiter Stefan Kremer informiert an dieser Stelle zum Entfall der Maskenpflicht im Unterricht ab Dienstag, 1. September 2020. Die Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume (auf Gängen, Schulgelände etc.) bleibt weiterhin bestehen!


Liebe Eltern,

die seit den Sommerferien geltende strenge Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Gebäude und dem Unterricht ist von Ihren Kindern insgesamt sehr vorbildlich umgesetzt worden. Der Grundgedanke dahinter besteht darin, bei einer möglichen Corona-Infizierung eine quantitativ erhebliche Quarantäne von Schülerinnen und Schülern vermeiden zu können. Dafür nehmen alle Menschen, die sich täglich am Gymnasium Norf befinden, teils erhebliche Einschränkungen in Kauf.

Ab dem morgigen 1. September erstreckt sich die weiterhin gültige Maskenpflicht nicht mehr auf den Unterricht, sofern die Schülerinnen und Schüler hier an einem festen Platz sitzen. Sobald sie ihre Sitzplätze verlassen sowie auf dem Schulgelände, im Gebäude und auf den Gängen gilt die Maskenpflicht hingegen weiterhin! Ihre Kinder müssen also auch weiterhin eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung mitführen und in den o.a. Bereichen resp. Situationen tragen.

Welchen Einfluss die Regelung der Landesregierung im Detail auf den Unterricht haben wird, ist heute noch nicht bekannt. Wie z.B. Lehrkräfte, die zur Risikogruppe gehören, nun verfahren können, ist sicher eines der zahlreichen wichtigen Details. Bitte beachten Sie auch die neueste Schulmail im Anhang dieser E-Mail, die Sie auch auf unserer Homepage finden und die etliche Details regelt.

Wir setzen weiterhin auf das bereits deutlich unter Beweis gestellte Verantwortungsbewusstsein unserer Schülerinnen und Schüler und empfehlen dringend das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht.

Bei Kommunikationssituationen von Eltern mit Lehrkräften oder untereinander, wie z. B. Elternsprechtage oder Pflegschaftsversammlungen, sind weiterhin alle Beteiligten zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes verpflichtet. Die zur Rückverfolgung ansonsten notwendige Dokumentation ist von uns als Institution nicht zu leisten.

Bitte beachten Sie:

Viele Schülerinnen und Schüler haben in ihren Familien Mitglieder der Risikogruppen, die sie gerne schützen wollen. Um sich selbst zu schützen, brauchen die Kinder eine FFP2-Maske (KN 95). Falls Ihr Kind also in Lerngruppen sitzt, in denen ab morgen nicht alle Teilnehmenden eine Alltagsmaske tragen, sollte Ihr Kind eine solche FFP2-Maske tragen.

Lesen Sie zu der neuen Situation bitte hier folgend die heutige Durchsage.

Durchsage am 31.08.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, sicher habt ihr schon erfahren, dass die Landesregierung die Maskenpflicht im Unterricht der weiterführenden Schulen ab morgen aufhebt. Im Gebäude und auf dem Schulgelände soll die Maskenpflicht weiterhin erhalten bleiben. Bitte haltet euch unbedingt weiterhin an diese Vorgabe! Beachtet auch weiterhin den Einbahnstraßenverkehr und das Rechtsgehgebot auf den Treppen! Aber auch im Unterricht gilt: Wer eine Maske tragen möchte, darf dies tun! Viele von euch machen sich Sorgen, weiterhin zur Schule kommen zu dürfen. Ich empfehle euch deshalb dringend weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht als Schutzmaßnahme für die Allgemeinheit.

 

Stefan Kremer, Schulleiter


pdf icon Download des Elternbriefs als PDF

pdf icon Download der Schulmail (01.09.2020) des MSB als PDF

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